Unsere Leistungen

Hier liegen
unsere Stärken

Steuererklärung

Einkommensteuer
Körperschaftsteuer
Gewerbesteuer
Umsatzsteuer
Kapitalertragsteuer
Zinsabschlagsteuer
Erbschaftsteuer
Schenkungsteuer

Jahresabschluss

Personen- & Kapitalgesellschaften
Einzelunternehmen & Freiberufler
Bilanz
Gewinn- & Verlustrechnung
Ergänzungsbilanzen
Sonderbilanzen
Zwischenabschlüssen
Einnahme-Überschuss

Finanzbuchhaltung

Kontierung & Erfassung
Kunden & Lieferanten
Zahlungsverkehr
Mahnwesen
Auswertungen
Rentabilität

Lohn & Gehalt

Personalstammdaten
Gehaltsabrechnungen
Lohnabrechnungen
laufende Abgaben
Lohnfortzahlungen
Krankenkassen

Kurzarbeitergeld (UKG)

Durch die Corona-Pandemie sind viele Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie zu 10% oder 100% in Kurzarbeit gewesen sind. Sie müssen zwar keine Steuern auf Kurzarbeitergeld (KUG) bezahlen, aber es handelt sich um eine sogenannte Lohnersatzleistung. Diese unterliegt dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit Ihren persönlichen Steuersatz. Außerdem sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Dies übernehmen wir gerne für Sie.

Für eine einfache & schnelle Abwicklung

Die Einkommenssteuererklärung

01

Sie bringen Ihre Unterlagen zu uns

Sie erhalten eine Checkliste mit allen möglichen Aufwendungen, welche wir für Ihre individuelle Bearbeitung benötigen.

 

Ergänzen Sie die Vollmacht um Ihre persönlichen Daten.

02

Erstellung und Einreichung der Steuererklärung

Lassen Sie uns alle nötigen Unterlagen vorzugsweise digital zukommen.

 

Anschließend erstellen wir Ihre Steuererklärung und reichen diese bei Ihrem Finanzamt ein.

03

Prüfung des Steuerbescheids

Nach Eingang prüfen wir Ihren Steuerbescheid.

 

Wir betreuen Sie so lange, bis ein korrekter Steuerbescheid vorliegt.

Checkliste

Vollmacht